Fussenegger Wohnbau GmbH
Gütlestraße 7a
6850 Dornbirn
Gemeinde Dornbirn im Bezirk Dornbirn im Bundesland Vorarlberg in Österreich
Allgemeine Information zu Baumeister, Bauträger in Dornbirn / Rheintal-Bodenseegebiet / Vorarlberg
Bau ist auch die Kurzform für ein Bauwerk. Baumeister planen, berechnen, leiten und überwachen den Bau von z.B. Wohnhäusern, Wohnanlagen und Siedlungsbauten, sowie Produktionsstätten. Häuser unterscheiden sich in ihrem Haustyp (z.B. Reihenhaus, Hochhaus, Mehrfamilienhaus) und auch nach ihrem Energiestandard.
Der Bauträger handelt in eigenem Namen, ist aber Dritten verpflichtet, für die er baut – dies nennt man Drittbindung. Der Bauträger oder auch Projektentwickler nimmt die Rolle des Koordinators der Planungsphase, Bauphase und der Übergabe ein. Der Generalunternehmer unterscheidet sich vom Bauträger vor allem dadurch, dass er nach Vorgaben handelt und ihm somit die Bauherrneigenschaft vollständig fehlt.
Die Kompetenz des Baumeisters erstreckt sich weit über die Bauausführung hinaus und umfasst Planung, Berechnung und Leitung von Bauten aller Art. Er vertritt auch den Bauherrn vor Behörden und erstellt Gutachten im Bereich des Bauwesens. Baumeister planen Bauten verschiedenster Art. Sie erstellen dazu Vorentwürfe, zeichnen Einreichpläne für das baubehördliche Verfahren und Polierpläne für die Bauausführung. Sie erarbeiten Leistungsverzeichnisse, Baubeschreibungen und Massenermittlungen. Außerdem erstellen sie Bauzeitpläne und kalkulieren die Arbeiten anderer am Bauvorhaben beteiligter Unternehmen. Baumeister leiten schließlich die Überwachung der Bauausführung und Fertigstellung des Bauwerkes. Die umfangreichen Anforderungen dieses Berufes erfordern eine Befähigungsprüfung für das BaumeisterInnengewerbe.
Der Tätigkeitsbereich des Bauträgers umfasst die organisatorische und kommerzielle Abwicklung von Bauvorhaben - wie z.B. Neubauten oder übergreifende Sanierungen - auf eigene oder fremde Rechnung, sowie die hinsichtlich des Bauaufwandes einem Neubau gleichkommende Sanierung von Gebäuden. Der Bauträger ist auch berechtigt, diese Gebäude zu verwerten.